Die Rekrutierung und Einstellung von Mitarbeitern in Luxemburg kann ein kompliziertes Unterfangen sein. Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine Vielzahl von Nationalitäten – darunter Arbeitnehmer aus Belgien, Frankreich und Deutschland – und obwohl ein multikultureller Talentpool ein wertvoller Vorteil ist, erhöht er auch die Komplexität, da Unternehmen die Einhaltung von Vorschriften und ordnungsgemäße Visaregelungen sicherstellen müssen. Plus: Die Verbreitung von Tarifverträgen (CBAs) bedeutet, dass zusätzliche Vorschriften eingehalten werden müssen.
Rekrutierung in Luxemburg
Es gibt verschiedene Methoden, wie Sie Ihre offenen Stellen ausschreiben können, aber eine der besten Möglichkeiten für die Rekrutierung in Luxemburg ist die Nutzung von Online-Stellenbörsen. Websites wie www.jobs.lu und www.jobfinder.lu können Sie Ihre offenen Stellen veröffentlichen und mit potenziellen Kandidaten in Kontakt treten.
Eine weitere erfolgsversprechende Möglichkeit sind Jobmessen. Diese Veranstaltungen finden regelmäßig statt und Unternehmen können diese Veranstaltungen nutzen, um offene Stellen auszutauschen und sich zu vernetzen. Sie können auch mit einer Personalvermittlungsagentur zusammenarbeiten, müssen jedoch sicherstellen, dass diese die entsprechenden Einstellungs- und Rekrutierungsgesetze einhält.
Leumundsprüfungen
Vor der Einstellung eines Arbeitnehmers in Luxemburg müssen Unternehmen alle offenen Stellen bei der nationalen Arbeitsagentur melden. Sobald Sie einen potenziellen Kandidaten identifiziert haben, können Sie ein Vorstellungsgespräch oder einen Auswahltest durchführen.
Unternehmen dürfen außerdem eine Bescheinigung über das Vorstrafenregister einer Person anfordern. Dieser Antrag muss schriftlich gestellt werden und muss sich auf die speziellen Anforderungen der Position beziehen. Auch im Stellenangebot müssen Sie angeben, dass ein solcher Antrag erforderlich ist.
Weitere zu berücksichtigende Punkte sind:
- Unternehmen müssen das Strafregister spätestens einen Monat nach Ende des Arbeitsvertrags vernichten.
- Arbeitgeber müssen das Strafregister unverzüglich löschen, wenn der Bewerber nicht eingestellt wird.
- Unternehmen können eine Kopie des Strafregisters eines Mitarbeiters verlangen, wenn eine neue Aufgabe eine neue Beurteilung rechtfertigt.
Gesetze gegen Diskriminierung in Luxemburg
Vermeiden Sie es, bei der Rekrutierung Ihres luxemburgischen Teams Fragen zu Alter, sexueller Orientierung, Familienstand, Politik, Religion, Gesundheit, Behinderung sowie Rasse oder ethnischer Herkunft zu stellen. Im Allgemeinen sollten Arbeitgeber nur Fragen stellen, die sich auf die Qualifikationen und Eignung des Kandidaten beziehen.
So stellen Sie Mitarbeiter in Luxemburg ein
Der Einstellungsprozess in Luxemburg beginnt mit einem Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge sollten erfolgen und die Bedingungen enthalten, einschließlich Beginndatum, Arbeitsplatz, Art der Arbeit, Arbeitsplan, Vergütung und bezahltem Jahresurlaub. Gehaltsbeträge und Leistungen sollten in Euro statt in einer anderen Währung angegeben werden. Unternehmen sollten den Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag eines Arbeitnehmers entwerfen, da alle nach diesem Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen einer schriftlichen, vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneten Änderung bedürfen.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, darunter:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag: Dies ist der Standardvertrag, der durch Kündigung oder Rücktritt endet.
- Befristeter Arbeitsvertrag: Dieser Vertragstyp endet nach einer bestimmten Zeit.
Luxemburger Arbeitsgesetze
Das Arbeitsrecht wird in Luxemburg durch innerstaatliches Recht geregelt, insbesondere durch das Arbeitsgesetzbuch, das Sozialversicherungsgesetzbuch und das geänderte Gesetz über die Freizügigkeit und Einwanderung. Tarifverträge sind auch in Luxemburg üblich und können Informationen über alles Mögliche enthalten, von Mindestlöhnen bis hin zu Arbeitszeiten für bestimmte Branchen. Achten Sie bei der Einstellung luxemburgischer Mitarbeiter darauf, sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch etwaige Tarifverträge zu prüfen.
Ein typischer Arbeitstag in Luxemburg dauert 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitgeber müssen ein bestimmtes Verfahren für Überstunden befolgen, einschließlich der Benachrichtigung der Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde über alle zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden.
Onboarding in Luxemburg
Es gibt keinen Standard-Onboarding-Prozess, da Arbeitgeber die Erfahrung so gestalten sollten, dass sie bestimmte Elemente der Unternehmenskultur und -werte einbezieht. In der ersten Woche des Mitarbeiters ist es wichtig, alle Schulungsanforderungen festzulegen, um den neuen Mitarbeiter auf den Erfolg vorzubereiten. Erwägen Sie die Erstellung von Schulungsmodulen oder Videos, um Mitarbeiter an bestimmte Arbeitsabläufe zu gewöhnen.
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